Die Stiftung

Spastisch behinderten Kindern zu helfen – das ist unser Ziel

Den testamentarischen Verfügungen der Eheleute Dr. Fred und Carla Lottberg folgend, entstand die Stiftung im Jahre 1989 in Berlin. Sie ist als Alleinerbe Vermögensnachfolgerin. Ihr Zweck ist es, Zuwendungen an spastisch gelähmte Kinder, die wirtschaftlich bedürftig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, zu gewähren, um ihnen Behandlung und Ausbildung zu ermöglichen. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken. Die Erträge der Stiftung werden ausschließlich für spastisch behinderte Kinder verwendet.

Die Stiftung in Zahlen

In den Jahren seit ihrem Entstehen konnte die Fred und Carla Lottberg Stiftung an 2.006 Kinder Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen im Wert von insgesamt:

18.082.378,55 €

Diese Leistung wurde ohne jede finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand erbracht.
Den ganz überwiegenden Betrag erbringt, neben gelegentlichen Spenden, die Gewinnausschüttung der Königstadt GmbH.

Ausgezahlte Unterstützungen:

1991 bis 2021: 17.013.014,57 €

2022: 1.069.363,98 €

So helfen wir

Die Fred und Carla Lottberg Stiftung beteiligt sich u.a. an der Finanzierung von:

  • Behandlungen in Therapie- und Rehabilitationszentren im In- und Ausland, auch ambulant
  • behindertengerechten Pkw’s
  • Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen, Spracherkennungssoftware, Notebooks, Dreirad-Tandems, Musikinstrumenten
  • Hippotherapie / Behindertenreiten
  • Umbaumaßnahmen zur Herstellung einer behindertengerechten Wohnung, wie z.B. dem Einbau von Auffahrrampen, Aufzügen bzw. Treppenlifte oder rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen

Für Kinder mit spastischer Lähmung

Die Fred und Carla Lottberg Stiftung kooperiert mit Kunterbunt e.V., dem Veranstalter von betreuten Reisen für behinderte Menschen (www.kunterbunt-reisen.de).

Kunterbunt e.V. hat zum Ziel, die Selbständigkeit und die soziale Integration behinderter Menschen zu fördern und ihre Entwicklung zu entsprechenden Fertigkeiten zu unterstützen. Dazu unterbreitet Kunterbunt e.V. Angebote zur Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten, organisiert dieselben und führt sie durch. Ziel dieser Veranstaltungen ist, dass die behinderten Menschen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung Ferien machen, Kontakte zu anderen behinderten Menschen knüpfen können und dass die Familien, deren behinderte Kinder mit Kunterbunt verreisen, Zeit für sich und füreinander finden.
Im Rahmen ihres Budgets finanziert die Fred und Carla Lottberg Stiftung die Teilnahme an Kunterbunt-Reisen für wirtschaftlich bedürftige, spastisch behinderte Kinder.

Entsprechende Anträge sind unmittelbar an die Fred und Carla Lottberg Stiftung zu richten: info@lottberg-stiftung.de.

Kinder sagen Danke!

Unsere größte Motivation sind glückliche Kinder und Ihre Eltern, denen wir helfen konnten!

Laufen macht Spass!
RICARDO mit seinen
Vierpunktgehstützen.

FRANK‘s erste Fahrt
mit seinem Treppenlift!

DENIS kann mit
seinem Rollstuhl
nun selbstständig in
das behindertengerechte
Auto fahren.

LEON trainiert fleißig
in der internationalen
Rehabilitationsklinik in
der Ukraine.

JULIA bei der Adeli
Therapie in der
Slowakei.

MAXIM bei der konduktiven
Förderung
nach Petö.

LIDIA Therapeutisches
Reiten:
Hippotherapie ist ein
tolles Erlebnis!

JOSHUA findet das
Reiten auf echten
Pferden super!

MANUEL mit seinem
langersehnten
Liegedreirad.

ANDREAS bei der
konuktiven Förderung
nach Petö.

TOBIAS vor der
internationalen
Rehabilitationsklinik
in der Ukraine.

FLORIAN während
der Tomatis Therapie
nachts.

Die Antragstellung

Zweck der Fred und Carla Lottberg Stiftung ist es, Zuwendungen für spastisch gelähmte und wirtschaftlich bedürftige Kinder mit Wohnsitz in Deutschland zu gewähren.

Für die Feststellung unserer Unterstützungsmöglichkeiten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen Nachweis der spastischen Behinderung (ärztliches Attest)
  • einen Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des spastisch gelähmten Kindes

Wir bitten Sie, den folgenden Fragebogen nebst Datenschutzerklärung auszudrucken und ausgefüllt sowie unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an unten genannte Anschrift zurückzusenden.

„Fragebogen Antragsstellung“

Bitte beachten Sie:

Bevor wir unterstützen können, müssen alle angeforderten Unterlagen bei uns eingegangen sein.

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir sind gerne für Sie da!